Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Altenheimen und Krankenhäusern reicht nicht – Auch Wohngebiete müssen besser geschützt werden können
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in seiner heutigen Sitzung mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der entsprechenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift befasst. Danach kann vor Kindergärten, Schulen und anderen sozialen Einrichtungen an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen leichter Tempo … Weiterlesen