Auf der heutigen Sitzung des Landtages wurde von der Landesregierung ein Gesetzentwurf zur Beseitigung von Wohnungsmissständen in erster Lesung eingebracht.
Dazu erklärt Dr. Falko Grube, wohnungsbaupolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
„Das Thema Wohnungsmissstände ist – auf ganz Sachsen-Anhalt gesehen – sicherlich ein Randthema. Da, wo es auftritt, kann es aber ein sehr zentrales Thema sein. Wenn tatsächlich Wohnungsmissstände auftreten, brauchen Gemeinden bessere Eingriffsmöglichkeiten, so wie es sie in anderen Bundesländern auch gibt. Deshalb begrüßt meine Fraktion die Initiative der Landesregierung, ein Gesetz zur Beseitigung von Wohnungsmissständen auf den Weg zu bringen.
Mit dem Gesetzentwurf wird für die Gemeinden die rechtliche Grundlage geschaffen, gegen Missstand an Wohnraum, gegen die Verwahrlosung von Wohnraum und gegen Überbelegung vorzugehen. Das ist wichtig für den Schutz von Menschen. Sowohl derer, die in diesen Wohnungen leben oder leben müssen, als auch für den Schutz der Nachbarn. Das kann im Übrigen auch ein Baustein für den Erhalt der Attraktivität von Wohnstandorten und Quartieren sein.
Ein wesentlicher Regelungsinhalt des Gesetzentwurfes betrifft die Möglichkeit gegen Überbelegung vorzugehen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Mindestflächen des Wohnraums von 9 Quadratmetern je Bewohner und 6 Quadratmetern für Kinder bis 6 Jahre sollen es den Gemeinden zukünftig ermöglichen, gegen die Überbelegung vorzugehen, bis der Zustand der ordnungsgemäßen Belegung erreicht ist. Sicher wird diese Regelung nur in Ausnahmefällen erforderlich sein. Sie ist aber dennoch nicht zu unterschätzen, da sie im Einzelfall durchaus erhebliche Bedeutung haben kann.
Sinnvoll ist unseres Erachtens, den Gemeinden zur Umsetzung des Gesetzes einen Leitfaden an die Hand zu geben, damit das Ziel, gravierenden Wohnungsmissständen entgegenzuwirken, bestmöglich und rechtssicher erreicht wird.“