In der heutigen Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt wurde auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen, dass das Gesetz zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus novelliert werden soll. Vorgesehen ist eine unbefristete Verlängerung des Gesetzes sowie eine einmalige Erhöhung und Dynamisierung der finanziellen Mittel. Auch soll festgeschrieben werden, dass mindestens acht Prozent für die Radverkehrsinfrastruktur zu verwenden sind. Die Landesregierung wurde zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs aufgefordert.
Dazu Falko Grube, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
„Mit dem heute gefassten Beschluss des Landtages sorgen wir dafür, dass die Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus langfristig gesichert wird. Damit geben wir den Landkreisen und kreisfreien Städten die erforderliche Planungssicherheit. Der Beschluss sieht zudem eine angemessene Erhöhung und Dynamisierung der finanziellen Mittel vor. Damit soll dem erheblichen Investitionsstau, der bisherigen Baupreisentwicklung und den zu erwartenden Preissteigerungen Rechnung getragen werden. Mit der Festschreibung, dass mindestens acht Prozent der Mittel für die Radverkehrsinfrastruktur zu verwenden sind, wollen wir erreichen, dass sich die Bedingungen für Radfahrerinnen und Radfahrer landesweit verbessern. So sollen damit Radwege und andere kommunale Radverkehrsanlagen vorangebracht werden. Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten im Gesetzgebungsverfahren die Möglichkeit, weitere inhaltliche Regelungen zur Verwendung der finanziellen Mittel anzuregen.“