Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hat der Landtag heute beschlossen, die nach dem Entflechtungsgesetz vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel mit einem jährlichen Gesamtvolumen von rund 135 Millionen Euro auch weiterhin zweckgebunden für die Bereiche Hochschulbau (36 Millionen), kommunaler Straßenbau (51 Millionen), Wohnraumförderung (47 Millionen) und Bildungsplanung (400.000 Euro) zu verwenden.
Videoaufzeichnung des Tagesordnungspunktes: Dr. Grube Entflechtungsgesetz