Heute berät der Landtag von Sachsen-Anhalt in erster Lesung darüber, wer zukünftig die Unterhaltungskosten für den Fährbetrieb an Flüssen Sachsen-Anhalts zu tragen habe. Derzeit kommen die Gemeinden für die Unterhaltung auf, das Land beteiligt sich an den Revisionskosten für landesbedeutsame Fähren.
Der Debatte vorausgegangen war ein Beschluss des Kreistages Stendal, in dem gefordert wurde, das Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt so anzupassen, dass Fähren zur Straße gehören. Damit sollen künftig die jeweiligen Baulastträger für die Unterhaltung zuständig sein.
Dazu erklärt Falko Grube, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Man kann sich der Logik nicht entziehen, dass eine Fähre zur Straße gehört. Wer auf einer Straße von A nach B will, muss sie lückenlos befahren können. Das ändert sich auch nicht, wenn zufällig ein Fluss zu überqueren ist. Für Brücken – die verkehrlich die gleiche Funktion haben wie Fähren – gilt das heute schon. Die SPD steht dieser Gesetzesinitiative also aufgeschlossen gegenüber. Der Knackpunkt wird die Finanzierung sein. Für das Land ist von einer jährlichen Belastung durch einen zweistelligen Millionenbetrag auszugehen. Beim Zustand der Landesstraßen kann das nicht aus dem derzeitigen Etat für den Straßenbau beglichen werden.“
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion