Heute berät der Landtag von Sachsen-Anhalt in erster Lesung darüber, ob und wie sich das Land Sachsen-Anhalt zukünftig stärker an der Finanzierung der landesbedeutsamen Fähren beteiligen soll. Grundlage ist ein Gesetzentwurf der Linksfraktion. Für den Betrieb sind die Gemeinden zuständig, das Land beteiligt sich bisher an den Revisionskosten der Fähren. Dazu erklärt Falko Grube, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
„Die Diskussion der letzten Wochen um die Fähre Ferchland-Grieben hat gezeigt, dass die Kommunen Unterstützung beim Betrieb der Fähren brauchen. Das Land steht in der Pflicht, finanziell nachzulegen. Schließlich verbinden die Fähren oft auch Landesstraßen.
Der vorliegende Gesetzentwurf schlägt eine Finanzierung vor, die im Detail zu diskutieren ist. In der Ausschussanhörung zu einem anderen Gesetzentwurf, aber zum gleichen Thema wurde auch der Wunsch nach Zuschüssen für Investitionen geäußert. Das Land hat es im Fall der Fähre Ferchland-Grieben auch zugesagt.“