Gestern hat sich der niedersächsische Landtag mit breiter Mehrheit für ein begleitetes Autofahren ab 16 Jahren ausgesprochen. Dabei dürfen sich Jugendliche, die vor ihrem 18. Geburtstag die Führerscheinprüfung bestanden haben, schon ans Steuer setzen, wenn ein Erwachsener dabei ist. Der Begleiter oder die Begleiterin muss mindestens 30 Jahre alt sein, muss seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung einen Führerschein besitzen und darf maximal einen Punkt im Verkehrszentralregister haben. Bisher galt in Niedersachsen das begleitete Fahren ab 17 – so wie auch in Sachsen-Anhalt.
Die SPD spricht sich auch in Sachsen-Anhalt für eine Absenkung auf 16 Jahre aus. Das ist absolut sinnvoll
, sagt Falko Grube, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfaktion. Hier gilt der Spruch ‚Übung macht den Meister‘. Mit jeder Stunde, die Fahranfängerinnen und Fahranfänger in Begleitung fahren, finden sie sich später besser im Straßenverkehr zurecht. Das erhöht ihre eigene Sicherheit und damit die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.
Derzeit laufen Gespräche in der Koalition über eine entsprechende parlamentarische Initiative in Sachsen-Anhalt.