Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in seiner heutigen Sitzung mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der entsprechenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift befasst. Danach kann vor Kindergärten, Schulen und anderen sozialen Einrichtungen an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen leichter Tempo 30 angeordnet werden. Die Anordnung erfolgt nicht automatisch, sondern ist im Einzelfall zu prüfen.
Dazu erklärte Falko Grube, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Es ist gut, dass es jetzt einfacher ist, vor sozialen Einrichtungen Tempo 30 anzuordnen. Die Sicherheit von Kindern, Jugendlichen und Seniorinnen und Senioren ist wichtiger als der fließende Verkehr.
Vorbeugende Sicherheit sollte leichter auch in Wohngebieten gelten können. Heute können Tempo-30-Zonen nicht angeordnet werden, wenn der bauliche Zustand einer Straße das nicht erzwingt. Hier ist der Bund gefordert, den Weg freizumachen, generell in Wohngebieten Tempo 30 anzuordnen. Hier sollten die Kommunen die Möglichkeit haben, auch die Wohnqualität und nicht nur den Verkehrsfluss zur Grundlage der Entscheidung zu machen.“